Bonifizierte Sparpläne mit zinsproportionaler Zinsanpassung

Bei der Nachberechnung von Sparplänen aufgrund von BGH-Urteilen muss die Berechnung mit zinsproportionaler Zinsanpassung erfolgen. Dies ist ertragsschädlich, wenn der Sparplan nicht von Beginn an entsprechend kalkuliert und dispositiv umgesetzt wurde.

Bei einer Neugestaltung kann eine für den Kunden zinsproportionale Zinsanpassung aber weitgehend mit für die Bank dennoch fixierter Marge von Beginn an risikofrei gestellt werden. Dies ist mit „einfachen Bordmitteln“ möglich, wenn die entsprechende Vorgehensweise bekannt ist. Dadurch eröffnet sich die Möglichkeit eines neuen Produkts, das den Wünschen des BGH und auch der Kunden bei eventuell wieder sinkenden Zinsen entgegen kommt, ohne der Bank zu schaden.

Die Beratungsinhalte und Beratungsdauer werden individuell vereinbart.